Auf dieser Seite finden Sie ein Informationsblatt zum Beschluss des Haushaltsbegleitgesetzes 2024 durch den Niedersächsischen Landtag und damit auch zur Umsetzung der Koalitionsvorhaben „A 13 für GHR-Lehrkräfte“ und „A 10 für Fachpraxislehrkräfte“.
Die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Koalitionsvorhaben treten zum 01.08.2024 in Kraft. Im Gegensatz zu der Umsetzung in vielen anderen Ländern erfolgt dies in Niedersachsen – ohne mehrjährigen Stufenplan – in einem Schritt. Hierdurch erfahren die betroffenen Lehrkräfte die Anerkennung, die sie für ihre Tätigkeit verdienen.
Eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 im Einstiegsamt werden ab dem 01.08.2024 alle verbeamteten Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, das Lehramt an Realschulen und das Lehramt an Haupt- und Realschulen erhalten.
Die Besoldung von verbeamteten Fachpraxislehrkräften steigt im Einstiegsamt von A 9 auf A 10.